Ausbildung zur/zum Notfallseelsorger*in

Die Ausbildung zur/ zum Notfallseelsorger*in

Die Arbeit als Notfallseelsorger*in ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb werden strenge Qualitätsstandards zu Grunde gelegt. Das beginnt bereits mit der Zulassung zur Ausbildung. Bewerber*innen müssen z.B. teamfähig sowie physisch und psychisch belastbar sein, soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Selbst- und Fremdwahrnehmung mitbringen, Mitglied in einer der Christlichen Kirchen (ACK) sein und sich zum Dienst in der Notfallseelsorge bereit erklären. Darüber hinaus braucht es eine Beauftragung durch die Superintendentur des Kirchenkreises. 

Wer ehrenamtlich in der Notfallseelsorge mitarbeiten möchte, muss zunächst den "Basiskurs Seelsorge als Begleitung" absolvieren. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Informationsabend sowie ein Bewerbungsgespräch mit den Kursleitenden. Dort wird unter anderem die psychische Eignung für die Seelsorgeausbildung festgestellt. Wer zum Lehrgang zugelassen wird, besucht an 3 Wochenenden und 5 Samstagen den Kurs im Zentrum für Seelsorge, nimmt an 4 Peergrouptreffen in der Region des eigenen Wohnortes teil und macht ein umfassendes Seelsorgepraktikum in einem der Bereiche Altenheim-, Gemeinde- oder Krankenhausseelsorge. An diesen Basiskurs schließt sich das Grundmodul Notfallseelsorge an.  

Für Pastor*innen genügt die Teilnahme am Grundmodul Notfallseelsorge. Sie bringen mit ihrer Ordination bereits die seelsorglichen Kenntnisse mit. 

Wer sich für eine Mitarbeit in der Notfallseelsorge interessiert, kann sich auf folgenden Links weiter informieren:

https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder
https://www.zentrum-seelsorge.de/arbeitsfelder/notfallseelsorge