Notfallseelsorge der christlichen Kirchen im Kirchenkreis Harzer Land

Notfallseelsorge - Erste Hilfe für die Seele

Notfallseelsorge ist "Erste Hilfe für die Seele" in Notfällen und Krisensituationen. Sie arbeitet in ökumenischer Weite und Offenheit.

Notfallseelsorge geschieht im Wesentlichen durch Beziehung und Kommunikation, seelsorgliches Gespräch und Präsenz des Seelsorgers oder der Seelsorgerin vor Ort.

Einsatzgebiete und allgemeine Informationen

Bei der Polizei war die Bedeutung der Seelsorge schon seit langem erprobt und bewiesen. In Feuerwehr und Rettungsdienst fehlte lange Zeit ein ähnliches Angebot völlig. 

Notfallseelsorge wendet sich an drei verschiedene Personengruppen: an Unfallopfer oder durch andere Notfälle direkt geschädigte Menschen, an Unverletzte Beteiligte, Unfallzeugen oder Angehörige und als seelsorglicher Beistand für Helfende der Rettungsorganisationen, um ihre oft belastende Arbeit bewältigen zu können.

Kirchliche Seelsorgerinnen und Seelsorger haben einige entscheidende Vorteile im Bereich der Notfallbetreuung: 

Die Kirchen sind die einzigen Organisationen, die flächendeckend über Mitarbeiter*innen verfügen, die in Seelsorge und klientenzentrierter Gesprächsführung ausgebildet sind. Kirchliche Mitarbeiter*innen genießen das besondere Vertrauen der Bevölkerung, für viele Menschen verkörpern sie eine Autorität.

Seelsorger*innen genießen ein umfangreiches Zeugnisverweigerungsrecht, das sie als Gesprächspartner in schwierigen Situationen besonders prädestiniert. Im Einsatz haben die kirchlichen Mitarbeiter*innen keine anderen Aufgaben. Sie können sich ganz den jeweiligen Gesprächspartnern widmen. 

Kirchliche Seelsorger*innen verfügen über Rituale, die besonders in Krisensituationen hilfreich sein können (Krankensalbung, Abendmahl, Rosenkranz, Kreuzzeichen, Gebete). Notfallseelsorger*innen können Verbindungen zur Klinikseelsorge, zu den Heimatpfarreien oder zu psychologischen Fachleuten anbahnen.

Notfallseelsorge ist in der Praxis ...

  • Begleitung von unverletzten Beteiligten
  • Begleitung von Verletzten während der Rettung und in Wartezeiten
  • Begleitung von Angehörigen, die am Einsatzort sind oder dahin kommen
  • Fürsorge für erschöpfte Einsatzkräfte
  • Auf Wunsch Spende der Sakramente und Gebet für Sterbende und Tote
  • Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei